Das Pfarrheim war gebucht, die Hygienepläne erstellt, die Anmeldelisten verschickt……und dann kam Lock-Down Nr. 2 :
Damit war klar, dass die Generalversammlung des Bürgerschützenvereins, die traditions- und satzungsgemäß am Totensonntag, 22. November hätte stattfinden sollen, wie so viele andere Veranstaltungen auch, auf unbestimmt Zeit verschoben werden muss.